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Pflegende Angehörige leisten einen unschätzbaren Beitrag, indem sie hilfsbedürftige Familienmitglieder betreuen und unterstützen. Doch auch sie brauchen Pausen – sei es aufgrund von Krankheit, Urlaub oder schlicht zur Erholung. Hier greift die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI. In diesem Beitrag erklären wir, was Verhinderungspflege ist, wer Anspruch darauf hat und wie sie genutzt werden kann.
Was ist die Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung, die pflegenden Angehörigen Entlastung bietet. Sie ermöglicht es, vorübergehend eine Ersatzpflegeperson einzusetzen, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt oder eine Auszeit benötigt.
Kernpunkte der Verhinderungspflege:
Anspruch: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 haben Anspruch auf Verhinderungspflege.
Dauer: Die Leistung kann bis zu 6 Wochen pro Jahr (42 Tage) in Anspruch genommen werden.
Kostenübernahme: Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Dieser Betrag kann durch nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege auf bis zu 2.418 Euro erhöht werden.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Damit Verhinderungspflege genutzt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Pflegegrad 2 bis 5: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Verhinderungspflege.
Mindestens 6 Monate häusliche Pflege: Die pflegebedürftige Person muss zuvor mindestens sechs Monate von einer Privatperson (z. B. einem Angehörigen) zu Hause gepflegt worden sein.
Welche Leistungen werden abgedeckt?
Die Verhinderungspflege kann auf unterschiedliche Weise gestaltet werden:
Ersatzpflege durch Angehörige oder Freunde: Wenn ein Familienmitglied, Nachbarn oder Freunde die Pflege übernehmen, können sie eine Aufwandsentschädigung erhalten. Dabei sind die Kosten auf den Betrag der Verhinderungspflege beschränkt.
Professionelle Pflegekräfte: Die Verhinderungspflege kann auch durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Hier werden die tatsächlichen Kosten übernommen, solange sie den Höchstbetrag nicht überschreiten.
Pflege in einer Einrichtung: In Ausnahmefällen kann die Verhinderungspflege in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung organisiert werden.
Wie beantragt man Verhinderungspflege?
Die Beantragung der Verhinderungspflege erfolgt über die Pflegekasse. Hier sind die Schritte im Überblick:
Antrag stellen: Ein formloser Antrag oder ein spezielles Formular der Pflegekasse ist notwendig.
Nachweise einreichen: Je nach Fall sind Rechnungen (z. B. von Pflegediensten) oder Absprachen mit privaten Ersatzpflegepersonen erforderlich.
Genehmigung: Nach Prüfung der Unterlagen übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zur Höhe des jeweiligen Budgets.
Kombination mit anderen Leistungen
Die Verhinderungspflege kann flexibel mit anderen Pflegeleistungen kombiniert werden:
Kurzzeitpflege: Bis zu 50 % des Kurzzeitpflegebudgets (bis zu 806 Euro) können zusätzlich für Verhinderungspflege genutzt werden.
Pflegegeld: Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt (50 % für maximal sechs Wochen).
Für wen ist die Verhinderungspflege relevant?
Die Verhinderungspflege ist insbesondere für folgende Zielgruppen wichtig:
Pflegende Angehörige: Sie können sich eine Pause gönnen, ohne dass die Betreuung der Pflegebedürftigen leidet.
Pflegebedürftige: Sie profitieren von einer kontinuierlichen Versorgung durch qualifizierte Ersatzpflege.
Fazit
Die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI ist ein essenzielles Angebot, um die oft belastende Aufgabe der Pflege mit Phasen der Erholung zu verbinden. Sie bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, ihre eigene Gesundheit zu schützen, ohne dass die Versorgung ihrer Liebsten darunter leidet. Eine frühzeitige Planung und Beantragung hilft dabei, die Leistung optimal zu nutzen und den Pflegealltag nachhaltiger zu gestalten.
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